- freie Wohlfahrtsverbände
- freie Wohlfahrtsverbände,Verbände, die neben dem Staat und öffentlichen Trägern (Gemeinden und Kommunalverbänden) auf freigemeinnütziger Grundlage und in organisierter Form Dienstleistungen auf Tätigkeitsfeldern der sozialen Arbeit anbieten (z. B. Behinderten-, Familien-, Jugend- und Gesundheitshilfe, Seniorenbetreuung, Dienste für Personen in besonderen sozialen Situationen). Nach dem Bundessozialhilfegesetz und dem Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfe) haben sie für ihre Arbeit Anspruch auf staatlicher Unterstützung. Zu den freien Wohlfahrtsverbänden gehören in Deutschland u. a. die Arbeiterwohlfahrt e. V., der Deutsche Caritasverband, der Deutsche Parität. Wohlfahrtsverband e. V., das Deutsche Rote Kreuz und das Diakonische Werk - Innere Mission und das Hilfswerk der EKD.
Universal-Lexikon. 2012.